Corona

 

Offener Brief der Kulturinitiative 21

Wir, die unterzeichnenden Künstler:innen, Solo-Selbständigen, Freiberufler:innen und Kulturberater:innen sehen mit tiefer Sorge auf die Situation unserer Kolleginnen und Kollegen in Kultur, Medien und Veranstaltungswirtschaft in Deutschland. Dass Bund, Länder und Kommunen Unterstützungsleistungen erarbeitet und unterbreitet haben, wissen und schätzen wir. Doch nach mittlerweile fast einem Jahr der Corona-Krise ist das Gros der Bundes- und Monatshilfen immer noch nicht zielgenau konzipiert. Die erheblichen Zugangshürden überfordern aufgrund ihrer Unübersichtlichkeit mittlerweile selbst die Steuerberater:innen – sodass, was als Hilfe gemeint ist, viel zu oft nicht bei den Hilfsbedürftigen ankommt.

Nachdem aber die existenzielle Not vieler Kolleginnen und Kollegen immer weiter zunimmt, ist die Unterbreitung weiterer Hilfsangebote, die nicht bei denen durch die Krise Geschädigten ankommen, verantwortungslos und volkswirtschaftlich fatal.

Die Pandemie und die jeweiligen Einschränkungen bestehen nun seit elf Monaten. Solo-Selbständige, Freiberufler:innen und Künstler:innen konnten sich vielfach nur mit Überschuldung, Aufbrauchen von Reserven oder vereinzelten Alternativtätigkeiten, durch die sie ihren sozialversicherungsrechtlichen Status Quo und ihre Altersvorsorge gefährden, durch die Krise retten. Aktuell ist nicht absehbar, wann sich ihre jeweiligen Märkte erholen werden. Der Bedeutung der Betroffenen in kulturwirtschaftlicher und kultureller Hinsicht muss endlich angemessen Rechnung getragen werden.

Deswegen hat sich ein Verbund aus Vertretern der Kulturbranche am 24. Januar 2021 zum zweiten Mal mit einem Offenen Brief und entsprechenden Forderungen an die Bundesregierung, die zuständigen Ministerien, Fraktionsvorsitzenden und die Abgeordneten des Bundestags gewandt.

Den ersten Offenen Brief haben seit dem Frühjahr 2020 fast 16.000 Kolleg:innen unterzeichnet. Vielen Dank!

Hier können Sie das Anliegen unterstützen: https://www.kulturinitiative21.de/


Kulturrat NRW
Corona-Rundbrief vom 27.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fortsetzung des Lockdowns bedeutet die Fortsetzung der Probleme für die Kultur. Obwohl die Stufenpläne für den Ausstieg vorbereitet werden, auch durch die NRW-Landesregierung, ist völlig offen, wann genau das geschehen kann. Wir müssen uns wohl auf harte Monate einstellen.
In dieser Situation ist die Realisierung unserer seit Monaten erhobenen Forderung dringlich: Das Stipendienprogramm für Künstler*innen muss fortgesetzt werden. Das hat die Landesregierung im Kulturausschuss des Landtages zugesagt ohne dazu jedoch konkrete Angaben zu machen. Oliver Keymis nannte für die Fortsetzung der Kulturprogramme eine notwendige Summe von 200 Millionen Euro. Das entspricht auch unserer Position.
Komplementär sind die Programme des Bundes wichtig, also das Programm Neustart-Kultur, dessen neue Bedingungen noch nicht bekannt sind. Es wird in Berlin darüber noch beraten. Das 1-Milliarde-Programm des Bundes wird aufgestockt werden. Im Gespräch sind weitere 1,5 Milliarden.
Wir diskutieren zur Zeit gemeinsam mit den Sparten den Referentenentwurf des neuen Kulturgesetzbuches. Es soll neben einer notwendigen gesetzlichen Regelung für Bibliotheken und Musikschulen das bisherige Kulturfördergesetz ersetzen. Den Kulturförderteil können wir in der vorgelegten Fassung nicht akzeptieren. Er bleibt hinter dem alten Gesetz zurück. Die Förderziele und die Förderverpflichtungen des Landes werden u.a. erheblich abgeschwächt. An zahlreichen Punkten sehen wir Verbesserungsbedarf. Neben einigen Änderungen können wir bisher nicht erkennen, dass das Land mit dem neuen Gesetz einen Schritt nach vorn macht. Wir bereiten zur Zeit eine umfassende Stellungnahme vor.
Auch das geplante Kunsthochschulgesetz stößt auf erhebliche Bedenken. Wir stehen zu alledem in einem engen Meinungsaustausch mit der Regierung.
Mit den Kultursprechern des Landtags treffen wir uns am 3.2., um u.a. die Hilfsprogramme, das Kulturgesetzbuch, die Novellierung des WDR-Gesetzes sowie die Intentionen der von uns angeregten Kulturkonferenz zu besprechen. Wir werden ihren Blick auch jetzt schon auf die Landtagswahlprogramme zur Kulturpolitik lenken. Es darf keinen Stillstand geben.
Wir stellen fest, dass die Arbeitsbelastung für die in den Verbänden Tätigen zur Zeit enorm hoch ist. Es ist hoch anzuerkennen, dass sie in dieser Situation ihre ganze Kraft einbringen. Wir behandeln nicht nur die drängenden Pandemiefolgen, sondern auch die Perspektiven der Kulturpolitik in unserem Lande. Die dazu gemeinsam mit dem Städtetag und den Kultursekretariaten geplante Kulturkonferenz findet am 5. Mai 2021 in Dortmund statt.
Wir stehen weiter in Kontakt mit den Kulturverbänden in einigen Bundesländern, um sie bei der Absicht, dort Landeskulturräte zu bilden, zu unterstützen.
Weitere Informationen


Online-Workshop 18.1.2021
Corona-Hilfen für freischaffende Künstler*innen

Überbrückungshilfe und weitere Maßnahmen

Der Online-Workshop widmet sich den Corona-Hilfen von Bundes- und Landesregierung für freischaffende Künstler*innen aller Kultursparten
Montag, 18. Januar, 19 – 21 Uhr, Teilnahme kostenfrei
Veranstaltet vom  NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste in Kooperation mit dem Kulturrat NRW und in Verbindung mit dem Landesmusikrat NRW
mehr Infos zur Veranstaltung


Novemberhilfe des Bundes

Mit der Novemberhilfe des Bundesministerium für Energie und Wirtschaft und des Bundesministerium der Finanzen werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Betriebsumsatzes im November 2019 gewährt. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Weitere Informationen Überbrückungshilfen


Hilfen für Soloselbständige der Kultur- und Kreativwirtschaft

6. November 2020: Um die wirtschaftlichen Folgen des November-Lockdowns zu mindern, unterstützt die Bundesregierung nicht nur Unternehmen, Vereine und Einrichtungen. Von den Hilfen profitieren vor allem auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene.
Weitere Informationen der Bundesregierung


AKTIONSBÜNDNIS DARSTELLENDE KÜNSTE

Gemeinsame Erklärung der Tanz- und Theaterlandschaft

1. Nov. 2020: Die erneute Schließung sämtlicher Kultur- und Theaterbetriebe im November 2020 bringt bundesweit die Kulturlandschaft und damit viele der darin arbeitenden Menschen in existentielle Not. Wir sind uns der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung bewusst, die der Versuch der Eindämmung von SARS-CoV-2 bedeutet. Theater ist eine soziale Kunstform. Wir – feste und freie Schauspieler*innen, Performer*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, Regisseur*innen, Bühnen- und Kostümbildner*innen, Dramaturg*innen und Autor*innen, Choreograf*innen und Dirigent*innen, Videokünstler*innen, Komponist*innen und viele mehr – leben von der Kunst, die wir für unser Publikum betreiben. Damit tragen wir maßgeblich zur kulturellen und künstlerischen Bildung der Gesellschaft bei. Durch unsere atypischen Beschäftigungsverhältnisse und die seit jeher geringen Honorare und Gagen, konnte die Mehrheit der Künstler*innen und Kulturschaffenden keine Rücklagen bilden. Ihnen droht das Aus.
Deshalb fordert das Aktionsbündnis Darstellende Künste erneut und dringender denn je:
1) Unternehmer*innenlohn in den Bundeszuschüssen für alle Solo-Selbständige
Mit Unsicherheiten und Leerstellen müssen momentan beinahe alle kämpfen, für viele Freiberufler*innen und Solo-Selbständige geht es dabei aber um die nackte Existenz. Durch die Regelungen zur Kurzarbeit wird versucht, die Angestellten bundesweit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen – es muss nun endlich auch für alle Selbstständigen eine entsprechende Regelung auf Bundesebene gefunden werden.
2) Faire Ausfallhonorare für Produktionsteams und freie Künstler*innen
Trotz unterzeichneter Verträge erhalten Tanz- und Theaterschaffende nun erneut Absagen, keine oder nur geringfügige Gagenfortzahlungen oder sogar Kündigungen. Auch viele Theater in öffentlicher Trägerschaft oder Privattheater mit öffentlicher Förderung meinen, keine Gehälter und Honorare für abgesagte oder verschobene Produktionen oder Vorstellungen zahlen zu dürfen. Fairness und Solidarität mit den Künstler*innen hängen dabei vor allem an den jeweiligen öffentlichen Trägern und Zuwendungsgebern. Was die freischaffenden Künstler*innen und Kulturschaffenden brauchen, sind faire Ausfallhonorare aus bestehenden Verträgen.
3) Solidarischer Umgang mit freien Gruppen und internationalen Compagnien bei Gastspielen / Festivals
Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden auch Gastspiele von Gruppen der Freien Szene sowie von europäischen oder internationalen Compagnien abgesagt. Durch den Zusammenbruch der internationalen Kooperationen und nahezu aller Touring-Möglichkeiten weltweit, verbunden mit oftmals schwacher lokaler Kulturförderung droht hier der vollständige und irreversible Zusammenbruch dieser Strukturen. Öffentlich finanzierte Theater/Festivals müssen auch für abgesagte Gastspiele und Festivaleinladungen Ausfallhonorare zahlen können. Kulturelle überregionale und internationale Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Anker der gesellschaftlichen Verständigung und muss gerade in der aktuellen Zeit durch Sonderprogramme unterstützt werden.
Die langfristigen Folgen der Corona-Krise sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die ersten kommunalen Haushalte haben bereits Sparvorgaben erlassen. Theater, die sozial, global solidarisch und fair handeln (wollen), brauchen Unterstützung, vor allem finanziell, aber – wenn nötig – auch durch klare politische Vorgaben. Für die Wirtschaft wird es weitere Konjunkturprogramme geben. Das wird es auch für die Kultur brauchen.
Das Aktionsbündnis Darstellende Künste ist ein Zusammenschluss aus folgenden Verbänden: ART BUT FAIR, Bund der Szenograf innen e.V., Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V., Dachverband Tanz Deutschland, Dramaturgische Gesellschaft, Dramaturgie-Netzwerk, ensemble-netzwerk, Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Netzwerk flausen + , Pro Quote Bühne, Regie Netzwerk, Ständige Konferenz Schauspielausbildung, Verband für Theaterautor*innen. Das Aktionsbündnis versteht sich als offene Diskussions- und Kommunikationsplattform. An den regelmäßigen Arbeitstreffen nehmen gelegentlich auch Deutscher Bühnenverein, die Allianz der Freien Künste und der Fonds Darstellende Künste teil.


Kulturrat NRW

Über die aktuellen kulturpolitischen Maßnahmen zur Soforthilfe für Künstler*innen und Kulturschaffende  informiert fortlaufend der Kulturrat NRW per Rundbrief über www.kulturrat-nrw.de und Facebook

Kontakt: info@kulturrat-nrw.de


Verlängerung des Stipendienprogramms für Künstler*innen

bis 16. Oktober 2020

PM vom 1.10.2020: Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Das Online-Antragsverfahren steht freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern noch bis zum 16. Oktober über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (www.mkw.nrw) zur Verfügung. Insgesamt umfasst das seit Mitte August erfolgreich umgesetzte Stipendienprogramm 105 Millionen Euro. Von den 15.000 ausgeschriebenen Stipendien in Höhe von 7.000 Euro sind bereits rund 12.900 (86 Prozent) abgerufen worden. 

„Mit der Verlängerung möchten wir auch diejenigen Künstlerinnen und Künstler ermutigen, einen Antrag zu stellen, die sich aus unterschiedlichen Gründen bisher noch nicht beworben haben, obwohl sie antragsberechtigt sind“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Die bisher große Nachfrage zeigt, dass wir mit unserem Stipendienprogramm das richtige Instrument gefunden haben, um freischaffenden Künstlerinnen und Künster in der gegenwärtig noch immer schwierigen Situation das Arbeiten zu ermöglichen. Das Besondere: Die Stipendien können für unterschiedliche künstlerische Projekte beantragt und sehr frei gestaltet werden. Auch die unbürokratische Abwicklung des Förderprogramms stößt auf ein sehr positives Echo. Dafür möchte ich insbesondere den Bezirksregierungen danken, die die Anträge bearbeiten.“

Das Stipendienprogramm ist eine der beiden zentralen Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen aus dem 185 Millionen Euro umfassenden Stärkungspaket „Kunst und Kultur“. Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des im Rahmen des Stipendiums geplanten Projektes. 

Die Stipendien verteilen sich bisher wie folgt auf die unterschiedlichen Sparten:

Bildende Kunst                  22,5 Prozent
Darstellende Kunst            12,1 Prozent
Film                                     7,5 Prozent
Literatur                               3,3 Prozent
Musik                                 35,6 Prozent
Spartenübergreifen           13,6 Prozent
Tanz                                    3,2 Prozent
Sonstige                              2,2 Prozent  

Alle Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie hier. 

Unter künstlerstipendium.nrw.de gelangen Sie direkt zum Online-Antrag des Stipendienprogramms. 

Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder per Mail (corona@mkw.nrw.de) gestellt werden.


Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen der Bundesregierung

Auch für Künstler und freiberufliche Kulturschaffende stellt der Bund in seinem Corona-Soforthilfen-Paket für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen  zur Verfügung. Insgesamt sind bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen worden. Mehr Infos zum Hilfspaket


NEUSTART KULTUR

Die Bundesregierung unterstützt mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm den Neubeginn des kulturellen Lebens in Deutschland. Eine Milliarde Euro steht zur Verfügung für das Programm Neustart Kultur


 

„Kreativ durch die Krise“  – Die Corona-Zeiten sind hart

3sat-Doku über weltweit hart getroffene Kulturbetriebe, ausgelöst durch die Corona-Krise

Die Pandemie hat viele Aktivitäten ausgebremst und zu einer ökonomischen Beruhigung auf dem ganzen Planeten geführt, aber die Ruhe ist irreführend. Denn erstens gibt es an keinem Ort tragfähige Ideen, wie man in der Ruhe produktiv weiter leben und weiter arbeiten könnte. Die Dokumentation diagnostiziert eine erschreckend geringe Wertschätzung der Kultur durch die Politik. Deutschland mit seiner vergleichsweise generösen öffentlichen Kulturförderung bildet hier die eine Seite eines Kontinuums, die fast ein wenig idyllisch wirkt vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die Kulturschaffende in anderen Ländern zurzeit machen. 
https://www.3sat.de/kultur/kulturdoku/kreativ-durch-die-krise-100.html


Aufruf zur Nothilfe für freiberufliche Künstler*innen

Wir solidarisieren uns mit den freiberuflichen Künstler*innen, die in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen sind. Freiberufliche Künstler*innen sind zentrale Akteure im Feld der Soziokultur. Alle soziokulturellen Zentren arbeiten mit „den Freien“ – sie tragen wesentlich zum Programm der Zentren bei. Wir halten die Unterstützung für freie Künstler*innen für absolut notwendig und schließen uns deshalb nachdrücklich dem folgenden Aufruf des Kulturrates NRW an:

Der Kulturstrukturfonds des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro im Rahmen des Konjunkturprogramms ist eine wirksame Hilfe zur Existenzsicherung kultureller Einrichtungen. Er ist das einzige eigenständige Programm in diesem Paket. Hinzu kommen die allgemeinen Hilfen zur Wirtschaftsförderung, die auch der Kultur zugutekommen. Diese Entwicklung begrüßen wir. Gemeinsam mit dem Bundeskulturrat haben wir diese Strukturförderung immer wieder gefordert. Die Strukturhilfen kommen auf mittlere Sicht auch den Künstler*innen zugute, wie auch der Entlastung der Kommunen.
Das Defizit aller bisherigen Programme ist aber eine ausreichende temporäre Grundsicherung für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler. Nachdem der Bund offensichtlich Hilfen für reinen Unternehmerlohn nach wie vor ablehnt, bleiben zwei Ansatzpunkte:

​1. Arbeitslosengeld II
Wir haben immer angemahnt, dass dieses kein probates Mittel ist, um der Lebenssituation dieses Personenkreises gerecht zu werden. In dieser Meinung sind wir in den letzten Wochen durch hunderte von Erfahrungsberichten der Betroffenen bestätigt worden. Diese Krisen-Berichte verdeutlichen mit Nachdruck die Not der Kolleg*innen, die doch erklärtermaßen für den Zusammenhalt der Gesellschaft wesentlich sind.
Ein Beispiel:
„Ich lebe alleinerziehend mit meiner Tochter zusammen. Sie studiert und erhält Bafög. Da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wurde das Bafög auf meine Grundsicherung angerechnet. Auf meine Einlassung, sie braucht das Geld doch für ihre Ausbildung, wurde mir entgegnet, sie könne doch in der Notlage das Studium aufgeben bzw. unterbrechen.“

In dem diesbezüglichen Bundesgesetz hat der Gesetzgeber zugesagt, dass „diese Leistungen in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden sollen, um die Betroffenen zeitnah zu unterstützen“. Das geschieht nicht. Peinlich genau werden von den Jobcentern Nachweise über bisherige Einnahmen, Kontoauszüge, Bausparverträge, Versicherungspolicen, Bedarfsgemeinschaften angefordert.
Der Kulturrat NRW fordert, dass die Vermögensprüfung tatsächlich entfällt, denn durch den eingezogenen Schwellenwert bei 60.000 Euro findet sie derzeit faktisch doch statt. Jeder vorausschauende selbständige Künstler schafft eine Altersvorsorge, die ihm in aller Regel in der Vermögensprüfung angelastet wird. Der Kulturrat NRW fordert auch, dass die Veranlagung der Bedarfsgemeinschaften entfällt. Der bei weitem überwiegende Teil der von Jobcentern abgelehnten Künstlerinnen und Künstler ist aufgrund einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft abgelehnt worden. Schließlich sehen wir auch den dringenden Bedarf, Künstlerinnen und Künstlern zu helfen, die verrentet sind.
Der Kulturrat NRW fordert, dass bei den Beratungen des Kulturpakets in den nächsten zwei Wochen, durch Änderung von Verfahrensregeln oder, wenn notwendig, durch Anpassung der Gesetze den Belangen dieses Personenkreises Rechnung getragen wird.
Wir haben uns mit diesen Forderungen in Einklang mit dem Bundeskulturrat an die zuständigen Bundesminister Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Bundesfinanzminister Scholz, Monika Grütters sowie an andere Landes- und Bundespolitiker gewandt.

2. Forderung an die Landespolitik NRW
Der Kulturrat NRW hat der Landespolitik Vorschläge für ein Kulturprogramm Corona gemacht. Dazu gehören Vorschläge für eine Grundsicherung über die bisherigen Maßnahmen hinaus. Die Soforthilfe des Landes, in der Regel 2000,- Euro, ist Ende April ausgelaufen. Wir erwarten, dass jetzt parallel zum Bund ein temporäres Programm von der Landesregierung vorgelegt wird. Die Existenzkrise vieler Betroffener dauert an, und das wird sich über Monate fortsetzen.
Wir wenden uns heute auch an die Öffentlichkeit, uns im dringenden Interesse der Betroffenen bei diesen Vorhaben zu unterstützen.
Gerhart Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW

Hier findet ihr das PDF „32 Stimmen aus der Krise – Erfahrungsberichte zu Soforthilfen und Grundsicherung für solo-selbstständige Künstler*innen in NRW März – Mai 2020″ zum Download.